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Für Privatpersonen sind haushaltsnahe Dienstleistungen ab dem 1.1.2009 steuerlich absetzbar. 20 % der in Rechnung gestellten Arbeitsleistung und maximal 600,00 EUR pro Jahr können geltend gemacht werden. Dazu gehören auch PC-Dienstleistungen wie Installationen, Sicherheitschecks, PC-Reparatur und -Wartung. Die Abzugsfähigkeit gilt nur dann nicht, wenn der Computer zum Beispiel als Arbeitsmittel ohnehin abgesetzt wird.
Quelle: Schreiben des BMF, Anwendungsschreiben zu § 35 EStG, 26. Oktober 2007 (PDF / Seite 5),